Fakultatives Referendum nach Art. 23 Abs. 1 lit. d und Art. 73 Gemeindegesetz.
Im Zusammenhang mit der Bildung einer gemeinsamen regionalen Bevölkerungsschutzorganisation in Ablösung der bisherigen lokalen und regionalen Bevölkerungsschutzorganisationen bzw. Führungsstäbe wird dem fakultativen Referendum unterstellt:
Gegenstand
Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden Amden, Benken, Eschenbach, Gommiswald, Kaltbrunn, Rapperswil-Jona, Schänis, Schmerikon, Uznach und Weesen betreffend Bevölkerungsschutzorganisation Region Zürichsee-Linth
verbunden mit der Aufhebung der Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden Rapperswil-Jona, Eschenbach und Schmerikon über den Regionalen Führungsstab See-Linth (RFS See-Linth)
Referendumsfrist
12. Januar bis 20. Februar 2026
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehren
399 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss den rechtlichen Vorgaben an den Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald einzureichen.