Der Gemeinderat Gommiswald hat am 23. September 2025 den II. Nachtrag Musikschulreglement erlassen und vom 3. November bis 12. Dezember 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der II. Nachtrag des Musikschulreglements per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt wird.