Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das kantonale Amt für Wasser und Energie die bestehenden Einschränkungen für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern weiter verschärft. Mit der werden die vom Entnahmeverbot ausgenommenen Gewässer weiter reduziert. Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch sind damit grundsätzlich im gesamten Kantonsgebiet untersagt, soweit keine ausdrückliche Ausnahme oder Bewilligung vorliegt.
Mitteilung
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09.07.2026
Einschränkung von Wasserentnahmen aus Gewässern
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Gemeinde Gommiswald
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