Der Kanton St. Gallen hat ab Freitag, 17. Juli 2026 ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet erlassen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Im ganzen Kantonsgebiet gilt:
- Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
- Entzünden Sie kein Feuerwerk.
- Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
- Bei Nichteinhalten drohen Bussen.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Website.
Im ganzen Kantonsgebiet gilt:
- Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
- Entzünden Sie kein Feuerwerk.
- Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
- Bei Nichteinhalten drohen Bussen.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Website.