Der Kanton St. Gallen hat ab Freitag, 03. Juli 2026 ein kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe (200m) erlassen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Im Umgang mit Feuer und Raucherwaren ist höchste Vorsicht geboten. Im Wald und im Abstand zum Waldrand von 200m gilt:
- kein Feuer machen, auch nicht an offiziellen Feuerstellen;
- keine Raucherwaren/Streichhölzer Wegwerfen.
- kein Feuerwerk entzünden.
Im ganzen Kantonsgebiet gilt:
- Keine Himmelslaternen steigen lassen.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Website.
Im Umgang mit Feuer und Raucherwaren ist höchste Vorsicht geboten. Im Wald und im Abstand zum Waldrand von 200m gilt:
- kein Feuer machen, auch nicht an offiziellen Feuerstellen;
- keine Raucherwaren/Streichhölzer Wegwerfen.
- kein Feuerwerk entzünden.
Im ganzen Kantonsgebiet gilt:
- Keine Himmelslaternen steigen lassen.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Website.