Entsprechend überprüft der Gemeinderat die Gebühren regelmässig und passt diese bei veränderten finanziellen Rahmenbedingungen an. Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation sowie der Budget- und Finanzplanung hat der Gemeinderat beschlossen, die Gebühren im Bereich Wasser zu senken und jene im Bereich Abwasser zu erhöhen.
Wasserversorgung
Der Gebührentarif für die Wasserversorgung wurde letztmals per 1. Oktober 2023 angepasst. Damals wurden die Konsumgebühr, die Grundgebühr pro Wasserzähler sowie die Pauschalgebühren reduziert.
Die Wasserversorgung weist per 31. Dezember 2024 ein Eigenkapital von rund Fr. 3.9 Mio. aus. Gestützt auf diese solide finanzielle Ausgangslage hat der Gemeinderat entschieden, die Gebühren weiter zu senken. Die Grundgebühr wird von Fr. 40.00 auf Fr. 20.00 pro Wasserzähler bzw. Anschluss reduziert. Der Gebäudezuschlag wird von 0.3 Promille auf 0.24 Promille des Gebäudeneuwertes gesenkt.
Abwasserversorgung
Der Gebührentarif für die Abwasserversorgung wurde letztmals per 1. Oktober 2016 angepasst. Seit dem Jahr 2018 ist das Eigenkapital der Abwasserversorgung rückläufig. In den vergangenen Jahren mussten durchschnittlich rund Fr. 300’000 pro Jahr aus dem Eigenkapital verwendet werden. Diese Entwicklung ist unter anderem auf steigende Kosten bei der Abwasserreinigung sowie auf eine gesetzliche Systemänderung bei der Verbuchung der Anschlussgebühren zurückzuführen.
Die Finanzplanung zeigt, dass ohne Anpassung der Gebühren auch künftig keine ausgeglichene Rechnung erreicht werden kann. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den zonengewichteten Faktor von Fr. 0.26 auf Fr. 0.32 pro Quadratmeter sowie die Schmutzwassergebühr von Fr. 1.70 auf Fr. 2.00 pro Kubikmeter Frischwasser zu erhöhen.
Prüfung durch den Preisüberwacher und Inkraftsetzung
Die Anpassungen der Wasser- und Abwassergebühren wurden dem Preisüberwacher zur Prüfung unterbreitet. Dieser hat die Gebührenerhebung in beiden Bereichen als sachgerecht beurteilt und keine Einwände gegen die vorgesehenen Einnahmen erhoben. Gleichzeitig empfiehlt der Preisüberwacher, die Gebührenmodelle sowohl von der Wasserversorgung wie auch Abwasserversorgung mittelfristig weiterzuentwickeln, um die Verursachergerechtigkeit
weiter zu stärken.
Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen des Preisüberwachers zur Kenntnis genommen und die neuen Wasser- und Abwassergebühren rückwirkend per 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt. Dieser Zeitpunkt entspricht dem Beginn des hydrologischen Jahres. Parallel dazu wurde beschlossen, die Gebührenmodelle von Wasser und Abwasser mittelfristig zu überprüfen.