Der Gemeinderat Gommiswald hat die Anwendung der Richtlinien per 1. Januar 2026 beschlossen.

Auslöser für die neuen Richtlinien waren zunehmende Unsicherheiten in Bau- und Rechtsmittelverfahren sowie ein Vorstoss im St. Galler Kantonsrat. In den letzten Jahren führten unterschiedliche Auslegungen der gesetzlichen Vorgaben teilweise zu unverhältnismässigen Strassenausbauten oder zu Verzögerungen bei Bauvorhaben. Ziel der Richtlinie ist es, eine einheitliche, praxisnahe und rechtssichere Beurteilung der Erschliessung zu ermöglichen.

Die Richtlinie unterscheidet verschiedene Typen von Erschliessungsstrassen (Zufahrtswege, Zufahrtsstrassen, Quartiererschliessungsstrassen). Massgebend sind dabei unter anderem die Anzahl der erschlossenen Wohneinheiten, die Strassenlänge sowie die zu erwartende Nutzung. Entscheidend ist eine praktikable und sichere Erschliessung von Grundstücken, die dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen entspricht.

Die Richtlinie ist jedoch kein starres Regelwerk. Jede Situation ist weiterhin im Einzelfall zu beurteilen. Bestehende Siedlungsstrukturen, topografische Gegebenheiten, Ortsbild- oder Denkmalschutz sowie der Grundsatz der Verhältnismässigkeit werden ausdrücklich berücksichtigt. Abweichungen vom Standard sind möglich, müssen jedoch begründet und nachvollziehbar sein.

Parallel dazu führt der Kanton St. Gallen das Vernehmlassungsverfahren zum X. Nachtrag zum kantonalen Strassengesetz durch. Dies dauert noch bis zum 28. Februar 2026. Mit diesem Nachtrag sollen die gesetzlichen Grundlagen an die heutige Praxis angepasst werden. Der Nachtrag soll die rechtliche Basis für die neuen Richtlinien schaffen und diese dauerhaft im kantonalen Recht verankern.

Für Bauwillige bedeutet dies, dass Baugesuche künftig früher und klarer beurteilt werden können. Gleichzeitig schafft die Richtlinie Transparenz darüber, welche Anforderungen an die Erschliessung gestellt werden und in welchen Fällen bestehende Strassen als genügend gelten. 

Die neuen Richtlinien werden ab sofort in der Gemeinde Gommiswald angewendet und fliessen in die Beurteilung von Baugesuchen sowie in die Planung und Projektierung von Erschliessungsstrassen ein.

Was bedeuten die neuen Richtlinien konkret?

  • Für ein Bauvorhaben ist eine genügende und sichere Erschliessung erforderlich unter Beachtung der Siedlungsentwicklung nach innen und eine haushälterische Bodennutzung.
  • In gewissen Situationen können Erschliessungsstrassen kleiner dimensioniert werden als bisher.
  • Entscheidend sind u. a. die Nutzung, die Anzahl Wohneinheiten, die Strassenlänge sowie das tatsächliche Verkehrsaufkommen.
  • Die Gemeinde prüft jeden Fall einzeln und verhältnismässig unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.
  • Unnötige oder überdimensionierte Strassenausbauten sollen vermieden werden.
  • Die neuen Richtlinien schaffen mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Bauwillige und Anwohnende.