Fakultatives Referendum nach Art. 23 Abs. 1 lit. c Gemeindegesetz und Art. 33 Gemeindeordnung.
Gegenstand
Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungskreis Uznach-Schmerikon-Gommiswald
Referendumsfrist
25. August 2025 bis 3. Oktober 2025
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehren
399 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss den rechtlichen Vorgaben an den Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald einzureichen.