Der Gemeinderat Gommiswald hat mit Entscheid vom 4. Februar 2025 den I. Nachtrag Baureglement sowie Nachtrag der Legende zum Zonenplan erlassen und vom 3. März bis 1. April 2025 öffentlich aufgelegt. Der Erlass wurde vom 22. Mai bis 30. Juni 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen.
Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat denI. Nachtrag Baureglement sowie Nachtrag der Legende zum Zonenplan mit Verfügung vom 3. Oktober 2025 genehmigt.
Gemäss Art. 37 Abs. 3 PBG wird der Entscheid der Stimmberechtigten unter Eröffnung der Rekursfrist amtlich bekannt gegeben. Gegen die zustimmenden Entscheide der Stimmberechtigten zum I. Nachtrag Baureglement sowie Nachtrag der Legende zum Zonenplan kann innert 14 Tagen seit der vorliegenden amtlichen Publikation beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9000 St.Gallen, Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist schriftlich einzureichen, er muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.