Der Gemeinderat hat am 14. Oktober 2025 gestützt auf Art. 41 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:
Sondernutzungsplan Huetbach, Gommiswald
Ausscheidung Gewässerraum (Abschnitt km 2.010 – 2.284)
Mit dem Erlass wird der Gewässerabstandslinienplan Riedenstrasse Süd vom 18. Dezember 2001 sowie die Gewässerabstandslinie aus dem Wald- und Gewässerabstandslinienplan vom 10. Juni 1998 aufgeboben.
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 3. November bis 2. Dezember 2025, bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald öffentlich auf.
Einsprachen gegen den Erlass sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald, einzureichen.