Der Gemeinderat hat am 4. November 2025 gestützt auf Art. 41 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:
Sondernutzungsplan Bärütibächli, Rieden
Ausscheidung Gewässerraum (Abschnitt km 0.318 - 0.700)
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 24. November bis 23. Dezember 2025, bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald öffentlich auf.
Einsprachen gegen den Erlass sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald, einzureichen.