Der damit verbundene I. Nachtrag zum Abfallreglement befindet sich derzeit zur rechtlichen Überprüfung bei den zuständigen kantonalen Instanzen. Mit dieser Vorprüfung wird sichergestellt, dass die vorgesehenen Anpassungen den übergeordneten gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Nach Vorliegen der kantonalen Rückmeldung wird der Gemeinderat den I. Nachtrag zum Abfallreglement formell erlassen. Der Erlass untersteht anschliessend dem fakultativen Referendum mit einer Referendumsfrist von 40 Tagen.

Die Inkraftsetzung der verursachergerechten Grüngutgebühr erfolgt nach Abschluss dieses Verfahrens. Der genaue Zeitpunkt wird vom Gemeinderat festgelegt. Aktuell ist vorgesehen, die Grüngutgebühr auf Mai/Juni 2026 einzuführen. Bis dahin werden die organisatorischen Vorbereitungen, insbesondere für den Verkauf von Gebührenmarken und Jahresvignetten, umgesetzt.

Die Gemeinde wird die Bevölkerung über die weiteren Schritte rechtzeitig informieren.