Die Hundesteuer beträgt einheitlich Fr. 100.00 pro Hund und Jahr. Es wird dabei nicht zwischen dem ersten und weiteren Hunden unterschieden.

HundehalterInnen, die bis Mitte März 2026 keine Rechnung erhalten haben, oder Personen, die sich im Verlauf des Jahres 2026 neu einen Hund anschaffen, werden gebeten, sich bei der Hundekontrollstelle zu melden, damit der Hund korrekt registriert werden kann.

Die Steuerpflicht gilt für alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten. Entsteht die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, ist die Hundesteuer dennoch für das gesamte Kalenderjahr geschuldet.

Zudem sind HundehalterInnen verpflichtet, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen. Diese muss sowohl die Hundehaltung als auch die Person, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt, abdecken.

Wir wünschen allen HundehalterInnen weiterhin viele schöne Erlebnisse mit ihren Vierbeinern.

Bei Fragen steht die Hundekontrollstelle Gommiswald, Tel. 058 228 70 10, frontoffice@gommiswald.ch gerne zur Verfügung.

Leinenpflicht

Hunde sind gemäss kantonalem Hundegesetz an folgenden Orten stets an der Leine zu halten:
a) auf Schulanlagen;
b)  auf öffentlichen Spiel und 
Sportplätzen;
c) in öffentlich zugänglichen Gebäuden;
d)  in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen.