Mit dem I. Nachtrag werden verschiedene Anpassungen im Bereich der Abfallbewirtschaftung vorgenommen. Das zentrale Anliegen bildet die Einführung einer verursachergerechten Grüngutgebühr. Daneben werden einzelne Bestimmungen des Abfallreglements aufgrund der bisherigen Vollzugserfahrungen präzisiert sowie neu eine Abfallverordnung eingeführt.
Verursachergerechte Grüngutgebühr als zentrales Anliegen
Die Kosten für die Sammlung und Entsorgung des Grünguts sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Die bisherigen Einnahmen aus der Grundgebühr reichten nicht mehr aus, um diese Aufwendungen langfristig zu decken.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Grüngutentsorgung künftig verursachergerecht zu finanzieren. Neu sollen die Kosten für die Grüngutentsorgung zu rund 70 Prozent über eine Grüngutgebühr und zu rund 30 Prozent über die allgemeine Grundgebühr gedeckt werden. Im Gegenzug wird die Grundgebühr leicht reduziert.
Mit dieser Anpassung sollen die Kosten verursachergerechter verteilt und die Finanzierung der Spezialfinanzierung Abfall langfristig sichergestellt werden.
Rückmeldungen aus der Mitwirkung wurden berücksichtigt
Bereits im Jahr 2025 wurde die Bevölkerung im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens über die geplante Einführung einer verursachergerechten Grüngutgebühr informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, beantwortet und in die weitere Bearbeitung einbezogen.
Im Zusammenhang mit diesen Rückmeldungen wurden die vorgesehenen Tarife nochmals überprüft und neu kalkuliert. Dabei zeigte sich, dass gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Tarif Anpassungen nach unten möglich sind. Der nun erlassene Gebührentarif fällt deshalb tiefer aus als im ersten Vorschlag.
Damit trägt der Gemeinderat den Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie den zwischenzeitlich vorgenommenen weiteren Abklärungen Rechnung.
Gebühren für die Grüngutentsorgung
Die Gebühren für die Grüngutentsorgung sollen künftig mittels Marken für Einmalleerungen sowie Jahresvignetten für die entsprechenden Behälter erhoben werden.
Vorgesehen sind folgende Tarife:
Grundgebühr
- Pro Wohnung bzw. Gewerbebetrieb Fr. 70.00 bisher 80.00
- Pro Wohnwagen Fr. 35.00 bisher 40.00
Verursachergerechte Grüngutgebühr
Für die Berechnung der Jahresgebühr wurden durchschnittlich rund 20 Leerungen pro Jahr berücksichtigt.
Weitere Anpassungen im Abfallreglement
Neben der Einführung der Grüngutgebühr enthält der Nachtrag weitere Anpassungen im Abfallreglement. Diese erfolgen insbesondere aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Vollzug der Abfallbewirtschaftung.
Zudem wird neu eine Abfallverordnung eingeführt. Mit dieser werden verschiedene organisatorische und betriebliche Fragen auf Verordnungsebene geregelt. Dadurch können einzelne Bestimmungen bei Bedarf einfacher angepasst werden. Gleichzeitig werden Zuständigkeiten und Abläufe klarer festgelegt.
Weiteres Vorgehen
Unter Vorbehalt des unbenützten Ablaufs der Referendumsfrist wird der Gemeinderat anschliessend über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung entscheiden.
Parallel dazu laufen bereits die organisatorischen Vorbereitungen für die Einführung der verursachergerechten Grüngutgebühr. Dazu gehören unter anderem Gespräche mit Verkaufsstellen für die Gebührenmarken und Jahresvignetten.
Die Einführung der neuen Grüngutgebühr wird voraussichtlich auf den 1. Juli 2026 vorgesehen. Damit bleibt genügend Zeit, die Bevölkerung über die notwendigen Massnahmen umfassend zu informieren.