Im Zusammenhang mit dem geplanten Deponiestandort im Gebiet Hofweid der Johann Müller AG (JMS AG), Schmerikon haben die Gemeinderäte von Gommiswald und Kaltbrunn am 19. Mai bzw. 18. Mai 2026 gestützt auf Art. 23ff des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:
Sondernutzungsplan Deponie Hofweid mit Umweltverträglichkeitsbericht
Der Sondernutzungsplan wird auch als Baubewilligung gemäss Art. 24 PBG gelten.
Die obenstehenden Erlasse liegen während 30 Tagen vom 15. Juni bis 14. Juli 2026 auf der Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald sowie auf der Gemeindekanzlei Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn öffentlich auf.
Die Auflage des Erlasses erfolgt in Koordination mit den beiden Bachbauprojekten für das Witenlohbächli sowie den Rotfarbkanal.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan mit Umweltverträglichkeitsbericht und das damit verbundene Baugesuch schriftlich beim Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald oder beim Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn Einsprache erhoben werden. Einsprache erheben kann, wer ein schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Begründung sowie eine Sachverhaltsdarstellung zu enthalten.