Im Zusammenhang mit dem geplanten Deponiestandort im Gebiet Hofweid der Johann Müller AG (JMS AG), Schmerikon haben die Gemeinderäte von Gommiswald und Kaltbrunn am 19. Mai bzw. 18. Mai 2026 gestützt auf Art. 21a Wasserbaugesetz (sGS 734.1; abgekürzt WBG) und Art. 23 ff des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:
- Bachbauprojekt Witenlohbächli (Abschnitt 0.651-0784 km)
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Sondernutzungsplan Witenlohbächli
Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG (Baulinien)
Das Bachbauprojekt und der Sondernutzungsplan liegen während 30 Tagen vom 15. Juni bis 14. Juli 2026 auf der Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald sowie auf der Gemeindekanzlei Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn öffentlich auf.
Die Auflage des Erlasses erfolgt in Koordination mit dem Sondernutzungsplan Deponie Hofweid mit Umweltverträglichkeitsbericht sowie Bachbauprojekt für den Rotfarbkanal.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Bachbauprojekt und den Sondernutzungsplan schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald oder beim Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn erhoben werden. Einsprache erheben kann, wer ein schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Begründung sowie eine Sachverhaltsdarstellung zu enthalten. Die Anzeige gilt als Einleitung des Enteignungsverfahrens.