Für das Gebiet Schönenbergstrasse im Ricken wurde im Jahr 2013 ein Überbauungsplan erlassen. Mit diesem wurde eine verdichtete Überbauung mit zwei Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Im Jahr 2016 erfolgte eine Teiländerung des Überbauungsplanes.

Zwischenzeitlich haben sich die gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Raumplanung wesentlich verändert. Mit dem Inkrafttreten des Planungs- und Baugesetzes sowie dem Erlass des neuen Baureglements der Gemeinde Gommiswald haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Der Überbauungsplan Schönenbergstrasse, Ricken entspricht deshalb nicht mehr dem heutigen Planungsrecht. Der Gemeinderat möchte aus diesem Grund, den Überbauungsplan ersatzlos aufheben.

Der Gemeinderat führt für die Aufhebung des Überbauungsplans nun das Mitwirkungsverfahren nach Art. 34 PBG durch.

Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen während 30 Tagen auf und können vom 29. Juni bis 28. Juli 2026 bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald eingesehen werden.

Anregungen und Vorschläge können bis 28. Juli 2026 direkt über die Website mitwirkung-gommiswald.ch eingegeben werden.