Der Gemeinderat beabsichtigt die Festlegung des Gewässerraumes Abschnitt km 0.318 bis 0.700 für das Bärütibächli in Rieden.
Der Gemeinderat führt nun das Mitwirkungsverfahren nach Art. 34 PBG durch. Folgende Dokumente sind Bestandteile des Mitwirkungsverfahren:
- Sondernutzungsplan Bärütibächli, Abschnitt km 0.318 bis 0.700, Festlegung Gewässerraum
- Planungsbericht zum Sondernutzungsplan Bärütibächli
Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen während 58 Tagen auf und können vom 26. Juni 2025 bis 22. August 2025 bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald eingesehen werden.
Anregungen und Vorschläge können bis 22. August 2025 direkt über die Website mitwirkung-gommiswald.ch eingegeben werden.