Im Zusammenhang mit dem Ersatzbau des Stützpunktes Ricken des Kantons St. Gallen muss der Rickenschwingerweg ausgebaut werden.

Der Gemeinderat führt nun das Mitwirkungsverfahren nach Art. 34 PBG durch.

Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen während 58 Tagen auf und können vom 26. Juni 2025 bis 22. August 2025 bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald oder unter www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.

Anregungen und Vorschläge können bis 22. August 2025 direkt über die Website mitwirkung-gommiswald.ch eingegeben werden.