Anmeldungen für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2027 können neu bereits ab 1. September 2026 eingereicht werden. Dieses geänderte Vorgehen ermöglicht den Krankenversicherern, die IPV 2027 den Krankenkassenprämien bereits ab Januar 2027 gutzuschreiben. Der Regierungsrat des Kantons St.Gallen wird die Rahmenbedingungen für die IPV 2027 im Dezember festlegen.
Anmeldung / Fristen
Die voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen erhalten zwischen August und Dezember 2026 ein personalisiertes Einladungsschreiben mit einem Informationsflyer direkt von der SVA St. Gallen.
Zum Bezug von IPV sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2027 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2027 massgebend.
Eine provisorische Berechnung oder die Anmeldung kann direkt auf www.svasg.ch/ipv online eingereicht werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist bis 31. März 2027. Für Anmeldungen, die nicht fristgemäss eingereicht werden, entsteht der Anspruch auf Prämienverbilligung ab dem Monat der Anmeldung.
Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Bei Fragen steht die AHV-Zweigstelle Gommiswald, Tel. 058 228 70 10, frontoffice@gommiswald.ch gerne zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der SVA St. Gallen www.svasg.ch/ipv oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.
Anmeldung / Fristen
Die voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen erhalten zwischen August und Dezember 2026 ein personalisiertes Einladungsschreiben mit einem Informationsflyer direkt von der SVA St. Gallen.
Zum Bezug von IPV sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2027 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2027 massgebend.
Eine provisorische Berechnung oder die Anmeldung kann direkt auf www.svasg.ch/ipv online eingereicht werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist bis 31. März 2027. Für Anmeldungen, die nicht fristgemäss eingereicht werden, entsteht der Anspruch auf Prämienverbilligung ab dem Monat der Anmeldung.
Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Bei Fragen steht die AHV-Zweigstelle Gommiswald, Tel. 058 228 70 10, frontoffice@gommiswald.ch gerne zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der SVA St. Gallen www.svasg.ch/ipv oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.