Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit dem Strassenbauprojekt am 21. September 2026 gestützt auf Art. 41 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:

Sondernutzungsplan für Sanierung- und Ausbau vom Böschweg, Gommiswald
(Baulinien)

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 29. Oktober bis 27. November 2026 im Gemeindehaus Gommiswald, im Wartebereich im 1. OG öffentlich auf.

Einsprachen gegen den Erlass sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz, 8737 Gommiswald, einzureichen.