Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit dem Sondernutzungsplan am 21. September 2026 gestützt auf Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) erlassen:

Strassenbauprojekt mit Teilstrassenplan für die Sanierung und den Ausbau vom Böschweg, Gommiswald (Gemeindestrasse 3. Klasse)

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 29. Oktober bis 27. November 2026 im Gemeindehaus Gommiswald, im Wartebereich im 1. OG öffentlich auf.

Einsprachen gegen den Erlass sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz, 8737 Gommiswald, einzureichen.