Die Waldbrandgefahr auf dem gesamten Kantonsgebiet wurde zurückgestuft. Aus diesem Grund kann das erlassene Feuerverbot in Wald und Waldesnähe vom 4. September 2026 aufgehoben werden.

Aufhebung Allgemeinverfügung
Der Gemeinderat Gommiswald hebt das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe vom 4. September 2026 gestützt auf Art. 47 Abs. 1 Gesetz über den Feuerschutz des Kantons ST. Gallen (abgekürzt FSG, sGS 871.1) per 29. Oktober 2026 auf.

Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden.

Da die tieferen Bodenschichten teilweise noch trocken sind, ist weiterhin auf grosse Feuer direkt auf dem Boden zu verzichten. Räumungsfeuer sind deshalb bis auf Weiteres nicht gestattet.

Beim Feuern im Freien ist weiterhin die notwendige Vorsicht geboten.