Die Gemeinden des Kantons St. Gallen sind verpflichtet, ihre Strassenpläne zusammen mit der Ortsplanungsrevision bis spätestens 2027 zu überarbeiten. Die Gemeinde Gommiswald hat aus diesem Grund den Gemeindestrassenplan einer Gesamtüberarbeitung unterzogen und der Gemeinderat hat am 28. April 2026 gestützt auf Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) erlassen:

Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan

Die Unterlagen liegen vom 1. Juni bis 30. Juni 2026 im Gemeindehaus Gommiswald, im Wartebereich im 1. OG öffentlich zur Einsichtnahme auf. 

Da die Überarbeitung das gesamte Gemeindegebiet betrifft, werden keine persönlichen Anzeigen versendet. GrundeigentümerInnen sowie weitere Betroffene werden deshalb gebeten, die Auflage zu prüfen.

Einsprachen gegen den Erlass sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegen kann. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung enthalten.